Sonntag, Juli 31, 2005
Basel II
Paragraf 18 KWG regelt die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer, wenn diese Kredite über 250.000 Euro (lt. neuem Gesetzentwurf 750.000 Euro) beantragen. In verschiedenen Schreiben, die für die Kreditbranche quasi bindenden Charakter haben, hat die BaFin bislang vorgeschrieben, wie die Offenlegung auszusehen hat. Diese Vorschriften fallen nun mit sofortiger Wirkung weg.
Kreditinstitute können zukünftig den Umfang der Offenlegung selbst bestimmen. Das entbindet sie selbstverständlich nicht von der Pflicht zu einer verantwortlichen Beurteilung der Adressenausfallrisiken. Dieser Schritt der BaFin ist eine logische Konsequenz von Basel II. Schreibt dieses Regelwerk nicht zuletzt den Banken zwar vor, dass Risiken aus Kreditgeschäften ausreichend mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Die konkrete Ausgestaltung der verwendeten Methoden werden jedoch auch hier nicht vorgegeben, sondern richten sich vielmehr nach den individuellen Risiken, die einem bestimmten Kreditinstitut innewohnen.
Kreditzinsen
Es gibt aber auch zinsfreie Darlehen - vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Komunen können auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem
- Nach der Laufzeit des Kredits (einige Monate bis über 30 Jahre), wobei die tatsächliche Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditwerbers und seinen Sicherstellungen,
- nach dem momentanen Eckzinssatz oder seiner Prognose in die Zukunft. Dies wirkt sich bei der Refinanzierung der Kreditgeber über den Geld- oder Kapitalmarktsatz aus.
- der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- so bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und manchmal
- von den geplanten Vorhaben, für die der Kredit verwendet werden soll.
Was ist ein schufafreier Kredit?
Was ist ein Kredit
Man unterscheidet im Wirtschaftsleben unter anderem folgende Kreditarten:
nach der Laufzeit:
- kurzfristige (z.B. Lombardkredit)
- mittelfristige
- langfristige Kredite
- ungesicherte (Blankokredit)
- gesicherte Kredite (z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit)
- Privatdarlehen
- Großkredit
- Millionenkredit
- Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
- Warenkredit
- Kreditleihe (z.B. Akzeptkredit)
- Konsumkredit (z.B. Autokredit, Ratenkredit, Bauspardarlehen)
- Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
- Bankkredit
- Lieferantenkredit
- Arbeitgeberdarlehen
- Verwandtendarlehen
- Staatskredit



